Seit 2016 erhebt die Landeshauptstadt Wiesbaden für Zweitwohnsitze eine Steuer. Die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden“ findet sich hier:
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Seit 2016 erhebt die Landeshauptstadt Wiesbaden für Zweitwohnsitze eine Steuer. Die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden“ findet sich hier: