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Veröffentlicht am 21. Mai 202121. Mai 2021 von JS

Zweitwohnungsteuer

Seit 2016 erhebt die Landeshauptstadt Wiesbaden für Zweitwohnsitze eine Steuer. Die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden“ findet sich hier:

https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/2_-1.4_Zweitwohungsteuersatzung__Stand_2017.pdf

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